- Die frühkeltischen Fürstengräber am Glauberg -

Ganz neue und ungeahnte Bedeutung für die frühkeltische Zeit im 5. Jahrhundert v.Chr. erhielt der Glauberg durch die Entdeckung 1987 und Ausgrabung 1994-1997 des frühkeltischen Fürstengrabhügels 1 an seinem Fuß, nur 300 m von den Befestigungen auf dem Bergplateau entfernt. Eingebunden in weiträumige Grabenwerke, bestand das gewaltige, landschaftsgestaltende und -beherrschende Grabmal nicht nur aus dem Hügel mit seinem Kreisgraben selbst, sondern es führte von Südosten her eine 350 m lange, 10 m breite Prozessionsstraße auf ihn zu, deren begleitende knapp 7 m breite und 3 m tiefe Gräben in den Kreisgraben einbinden.

Der Hügel hat 48 m Durchmesser und war etwa 6 m hoch, der umgebende Kreisgraben ist zwischen 8,70 m und fast 14 m, im Durchschnitt etwa 10 m breit und bis zu 3,70 m tief. Im Hügel lagen gereiht drei Befunde: im Zentrum eine fundleere Grube; im Nordwesten, 2,50 m eingetieft, ein Körpergrab in einer hölzernen Grabkammer mit Innenmaßen von 2,25x1,07 m und etwa 0,80 m Höhe; im Südosten ganz am Rand des Hügels, hinter der Mitte der Kreisgrabenlücke, ein Brandgrab, das etwa 1,40 m eingetieft und in einem flachen trogartigen Holzbehältnis von 1,30x0,60 m Größe geborgen war. In beiden Gräbern waren Krieger bestattet, ausgewiesen durch die Beigaben eines Schwertes und weiterer Waffen. Reiche andere Beigaben, unter denen in Grab 1 goldener Ringschmuck und eine bronzene keltische Röhrenkanne herausragen, kennzeichnen sie als Fürstengräber.

Westlich des Hügels liegt ein kleines Grabenviereck (Tempelbezirk?), und im Nordwesten schließen an den Kreisgraben weitere Grabenabschnitte an, die einen „Heiligen Bezirk“ umgrenzen, von dessen ehemaligem Aussehen nur schwer eine Vorstellung zu gewinnen ist. Hier steht ein Vierpfostenbau mit zwei Innenpfosten (kleiner Tempel?), vier Pfosten begleiten ein Stück einer Grabenkante, und in Grabenzügen im Osten und Westen standen in der Grabensohle jeweils drei Pfosten, die in beträchtlicher Höhe aufgeragt haben müssen.

Im westlichen Grabenzug, in dessen Ende die Bestattung einer 60-70jährigen Frau und eines Kleinkindes eingebracht waren, fand sich in 2 m Tiefe nahe am Kreisgraben und neben den Pfosten die lebensgroße vollplastische Statue eines frühkeltischen Fürsten aus Sandstein, wie er in 3-5 km Entfernung vom Glauberg ansteht. Sie ist vollständig bis auf die Füße, die abgebrochen sind, und ähnelt in ihrer Ausstattung verblüffend der des Toten in Grab 1. Dargestellt ist ein Krieger, gewappnet mit einem Kompositpanzer aus Leder oder Leinen, hölzernem Schild mit eisernem Schildbuckel und Randbeschlägen und einem Schwert an der rechten Seite. Nicht nur als Schmuck, sondern zugleich als Würdezeichen, Insignien, müssen der Halsring, Armring und Fingerring an der rechten Hand und drei Oberarmringe am linken Arm gelten. Auf dem Kopf trägt er eine sogenannte Blattkrone, deren seitliche Ansätze keine Ohren sind.

Außer der vollständigen Statue fanden sich in diesem Bereich die Bruchstücke von drei weiteren Statuen, die offenbar ganz gleich gestaltet und ausgestattet waren. Alle Statuen dürften ehemals in der Nähe ihrer Fundstellen in dem „Heiligen Bezirk“ aufgestellt gewesen sein, der sehr wahrscheinlich einem Ahnenkult diente.

Nur 250 m südlich von Hügel 1 lag völlig verebnet ein zweiter Fürstengrabhügel, Hügel 2, der 1999 ausgegraben wurde. Er war mit 23-24 m Durchmesser nur halb so groß wie Hügel 1, enthielt aber in seinem Zentrum ebenfalls die fürstliche Bestattung eines Kriegers mit Waffen, Prunkfibel, Gürtel und goldener Ringbeigabe.

Die ausgedehnten Graben-Wall-Werke im südlichen und westlichen Vorfeld des Glauberges und am Enzheimer Köpfchen sind noch nicht vollständig bekannt und erforscht. Im Gelände sind nur Teile von ihnen zu sehen, da im Ackerland die Gräben vollständig eingeebnet und die Wälle großenteils bis zur Unkenntlichkeit verflacht sind. Eine Vorstellung von der Mächtigkeit dieser Anlagen erhält man noch am Enzheimer Köpfchen, wo ein 220 m langer Abschnitt im Wald hervorragend erhalten ist. Er setzt am nordöstlichen Fuß des Köpfchens an und ist mit dem Beginn des Walles und dem Grabenkopf am Westende ein in dieser Deutlichkeit seltenes Monument.

Die Anlagen mit einer West-Ost-Erstreckung von fast 2 km und etwa gleicher Nord-Süd-Ausdehnung bilden keine geschlossene Linie und haben größere Unterbrechungen. Dies zeigt zusammen mit dem Umstand, daß die Gräben der Prozessionsstraße des Hügels 1 von ihnen ausgehen, daß sie keine wehrtechnische Funktion hatten. Somit können sie auch nicht als Befestigung einer Aussiedlung der Burg auf dem Berg gelten. Ihre Bedeutung muß im sakralen Bereich gesucht werden. Vermutungsweise handelt es sich um die Umhegung eines großen frühkeltischen Zentralheiligtums, in das auch der Annexbereich im Norden des Berges einbezogen war. Vergleiche zu einer solchen Anlage fehlen bisher.

Mit all diesen Erscheinungen erweist sich der Glauberg trotz seiner randlichen Lage zum Kerngebiet der frühen Kelten als zentraler Punkt in der frühkeltischen Welt des 5. Jahrhunderts v.Chr., mit offenbar engen Kontakten zu den antiken Kulturen und einer Bedeutung als politischer und religiöser Mittelpunkt, die weit über den engeren Raum hinausging.

Text: Dr. F.-R. Herrmann, Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Übersicht der Grabhügelanlage
Mit freundlicher Unterstützung des hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst und des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen

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